Obwohl wir nicht mit personenbezogenen Daten arbeiten, möchten wir trotzdem im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handeln und Ihnen transparent offenlegen, was mit den Fahrzeugdaten und Dokumenten, welche
Sie uns für die Einmeldung in die österreichische Genehmigungsdatenbank zur Verfügung stellen, passiert.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Genehmigungsdokumente, wie EU-Genehmigungen, nationale Genehmigungen, oder sonstige Genehmigungen, die wir für die Einmeldung in die österreichische Genehmigungsdatenbank brauchen, werden bis zum Ende
des Vertragsverhältnis von uns abgelegt/gespeichert und danach vernichtet/gelöscht.
Die uns anvertrauten Daten werden weder an Dritte oder sonstige außenstehende Personen weitergegeben. Mit Ihrem Einverständnis ist eine Weitergabe der Dokumente in seltenen Fällen an die Behörde (BMVIT) zum Zwecke der Beschleunigung Ihrer
Verfahren im Zusammenhang mit der Genehmigungsdatenbank jedoch möglich.
Fahrzeugdaten Ihrer Fahrzeuge, die im Zuge unseres Vertragsverhältnisses erstellt worden sind, werden in unserem Datenbanksystem abgesichert aufbewahrt und sind für andere unzugänglich. Diese Daten sind Ihr Eigentum und können natürlich nach Ende des Vertragsverhältnisses von Ihnen als Datenbankabbild angefordert werden. Daten, die in die österreichische Genehmigungsdatenbank geschickt wurden, können datenbanktechnisch nicht mehr gelöscht werden, sind aber auch weiterhin (zum Beispiel nach Beendigung des Vertragsverhältnisses) unzugänglich.
Die Kontaktdaten, welche Sie der Behörde für die Belange der Genehmigungsdatenbank übergeben haben (und öffentlich auf dessen Homepage zugänglich sind), werden in Ihrem Sinne auch auf unserer Homepage unter "Vertragspartner" bzw. "Betreute Marken" gelistet, damit Ihre Kunden gleich an die korrekte Anlaufstelle gelenkt werden. Sie können dies natürlich jederzeit widerrufen und uns eine Alternative bekanntgeben, welche sich aber dann möglicherweise nicht mit den öffentlich zugänglichen Kontaktdaten der Behörde deckt und für Ihre Kunden möglicherweise einen Irrlauf bedeutet. Sonstige Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sämtliche Genehmigungsdokumente, die uns zum Zwecke der Einmeldung von Importen oder sonstigen Belangen überlassen werden, werden, wie behördlich vorgeschrieben, mindestens 7 Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet/gelöscht. Sollte sich herausstellen, dass ein Geschäftsverhältnis nicht zustande kommt, werden die Daten umgehend vernichtet/gelöscht.
Informationen, Listen und Kundenbriefe über Rückrufe werden von uns bis auf Widerruf, zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit, abgelegt. Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die Behörde (BMVIT) kann sich Auskünfte über Rückrufaktionen einholen, da die uns übermittelten Informationen aber im Regelfall der Behörde ohnehin über das System der Genehmigungsdatenbank übertragen werden, leiten wir Anfragen zu Details an den Hersteller weiter.
An uns übergebene Personen- und Adressdaten werden von uns nur zur Rechnungslegung verwendet und weder an Dritte weitergegeben, noch zu Marketingzwecken oder Ähnlichem verwendet. Die Daten werden im Buchhaltungsprogramm zur möglichen späteren Rechnungslegung (uneinsehbar für Dritte) aufbewahrt.